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Grundlegende Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um die ehrenamtliche Arbeit: zum Versicherungsschutz, zur Erstattung von Auslagen und zu anderen Themen.


Bekomme ich eine Bescheinigung über meine ehrenamtliche Tätigkeit?
Ehrenamtliche können auf Wunsch von der Kirchengemeinde oder kirchlichen Einrichtung, bei der sie tätig sind oder waren, eine Bescheinigung über ihre Mitarbeit erhalten.
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Werde ich eingeführt/verabschiedet?
Wer eine Aufgabe in der Kirchengemeinde oder Einrichtung übernimmt, wird öffentlich dazu beauftragt. Diese Beauftragung kann in einem Gottesdienst geschehen - ausführlich mit Handauflegung und Segenszuspruch oder mit Vorstellung und Fürbitte.
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Welche zeitliche Perspektive hat mein Engagement?
Die Mitarbeit in einem zeitlich begrenzten Projekt ist ebenso möglich wie die Arbeit über einen langen Zeitraum. Wie viel Zeit Sie in Ihr Ehrenamt investieren wollen, liegt ganz bei Ihnen.
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Bin ich als Ehrenamtliche versichert?
Ja, durch die gesetzliche Unfallversicherung. Von Ehrenamtlichen während der Ausübung ihrer Tätigkeit benutzte Kraftfahrzeuge sind im Rahmen des landeskirchlichen Dienstreisekasko-Sammelversicherungsvertrags versichert.
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Welche Kosten werden mir erstattet?
Ehrenamtlich Arbeit geschieht zwar unentgeltlich, aber nicht umsonst. Im Rahmen der jeweils geltenden landeskirchlichen Regelungen und der vorhandenen Haushaltsmittel haben Ehrenamtliche einen Anspruch auf Erstattung ihrer entstandenen notwendigen Auslagen. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Serviceseite
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