Sie sind aus der Kirche ausgetreten und möchten nun der evangelisch-lutherischen Kirche (wieder) angehören? Unsere Gemeinden sowie das "Zurück zur Kirche"-Team beraten und begleiten Sie dabei! Sie erhalten Auskunft, was es mit dem evangelischen Glauben und der evangelischen Kirche auf sich hat.
Auch Nicht-Getaufte können sich an unsere Gemeinden und das "Zurück zur Kirche"-Team wenden und sich dort über Wege zur Taufe informieren.
Menschen, die über einen Kirchenaustritt nachdenken und ein evangelisches „Gegenüber“ suchen, bevor sie den Schritt gehen, finden dort ebenfalls eine:n Gesprächspartner:in.
Wir helfen Ihnen bei der Kontaktaufnahme auch gerne im i-Punkt weiter! (Tel. 0911 214-2140 / EMail: i-punkt.nuernberg@elkb.de)
Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Sprechen Sie uns an! Wenn Sie (wieder) in die evangelische Kirche eintreten möchten, melden Sie sich gerne bei dem evangelischen Pfarramt bei Ihnen vor Ort. Mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer wird dann ein Kirchenwiedereintritts-Gespräch vereinbart, bei dem Sie auch für sich noch einmal wichtige Themen und Fragen ansprechen können.
Ihre Gemeinde vor Ort finden Sie in unserer Gemeindeübersicht, über den bayernweiten Gemeinde-Sucher, oder kontaktieren Sie einfach das Team im i-Punkt (Tel. 0911 214-2140)
Welche Unterlagen benötige ich für einen Kirchenwiedereintritt?
Für den Kirchenwiedereintritt benötigen Sie drei Unterlagen:
- Ihren Personalausweis
- Ihre Taufurkunde
- Ihre Austrittsbescheinigung
Diese Unterlagen bringen Sie zum Kirchenwiedereintritts-Gespräch mit.
Sollte eines der Dokumente fehlen, sprechen Sie dies bitte vor Ihrem Kirchenwiedereintritts-Gespräch an. Wir finden eine Lösung!
Die Austrittsbescheinigung können Sie sich in der Regel von dem Standesamt, bei dem Sie damals ausgetreten sind, erneut ausstellen lassen. Dies kostet beim Standesamt eine kleine Verwaltungsgebühr.
Wie schnell geht ein Kirchenwiedereintritt?
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und das Kirchenwiedereintritts-Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer geführt wurde, sind Sie zum nächsten Monatsersten (wieder) evangelisch.
Muss ich anderen Behörden über meinen Kirchenwiedereintritt Bescheid geben?
Nein. Die Pfarrerin oder der Pfarrer übernimmt nach dem Kirchenwiedereintritts-Gespräch die Meldung an alle offiziellen Stellen.
Kostet der Kirchenwiedereintritt etwas?
Nein. Es können allerdings Verwaltungsgebühren beim Standesamt entstehen, wenn Sie zum Beispiel Ihre Austrittsbescheinigung erneut ausstellen lassen.